Einträge in GEMA
Urteil des OLG München zur GEMA-Vergütung bei Fernsehwiedergaben in Betrieben

Das Oberlandesgericht München hat am 17. Mai 2024 einen neuen Gesamtvertrag zwischen der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV) und der GEMA festgesetzt. Dieser Vertrag regelt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 die GEMA-Vergütung für die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit Musik in Betrieben wie Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften oder Wartebereichen – also überall dort, wo Fernseher zur Unterhaltung laufen, aber keine Veranstaltung stattfindet.

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