Nachdem die GEMA über die letzten Jahre oftmals keine eindeutige Prüfung und Bescheidung von GEMA-Anmeldungen bei Stadtfesten und vor allem Weihnachtsmärkten vorgenommen hatte, gibt es nun Übergangsregelungen und allgemeine Veränderungen:
WeiterlesenDas Oberlandesgericht München hat am 17. Mai 2024 einen neuen Gesamtvertrag zwischen der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV) und der GEMA festgesetzt. Dieser Vertrag regelt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 die GEMA-Vergütung für die Wiedergabe von Fernsehsendungen mit Musik in Betrieben wie Gaststätten, Einzelhandelsgeschäften oder Wartebereichen – also überall dort, wo Fernseher zur Unterhaltung laufen, aber keine Veranstaltung stattfindet.
WeiterlesenWer zur Europameisterschaft 2024 Events oder Werbung plant, sollte aufpassen. In diesem Infosheet erhalten Sie Tipps und Hinweise, wo markenrechtliche Fallstricke lauern können.
WeiterlesenIm Vergleich zum Vorjahr sind die für die Musiknutzung von den Einzelhändlern zu zahlenden Entgelte angestiegen. Im vergangenen Jahr waren gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA zu verhandeln, die nun zur Anwendung kommen.
Weiterlesen