Anpassung der GEMA-Tarife und Musterrechnung

Im Vergleich zum Vorjahr sind die für die Musiknutzung von den Einzelhändlern zu zahlenden Entgelte angestiegen. Im vergangenen Jahr waren gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA zu verhandeln, die nun zur Anwendung kommen. Die meisten Tarife, z. B. auch für die Radio- oder Tonträger-Hintergrundmusiknutzung (Tarif R und M-U III/8) im Einzelhandel sowie der Fernsehtarif (Tarif FS), haben sich ab dem 01.01.2024 um 5,6 Prozent erhöht. Bei der Vereinbarung der Tariferhöhung konnten die ebenfalls stark steigenden Verbraucherpreise und Arbeitnehmerentgelte nicht vollständig ausgeblendet werden. 

Darüberhinausgehende GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen geführt hätten, konnten im Interesse der musiknutzenden Unternehmen abgewehrt werden. 

Insbesondere kommt es bei den einzelhandelsrelevanten Tarifen R und M-U III/8 im Jahr 2024 nicht zu Anpassungen der Tarifstruktur, so dass dadurch bedingte Erhöhungen vermieden werden konnten.

In der Musterrechnung zu den Hintergrundmusiktarifen M-U III/8 und R sind jeweils die Brutto-Endbeträge, von denen der Mitgliederrabatt in Höhe von 20 Prozent bereits abgezogen wurde, dargestellt.

Weicht Ihre Rechnung der GEMA in Einzelfällen von den Beträgen der Musterrechnung ab, sollten Sie prüfen, ob die GEMA den Mitgliederrabatt berücksichtigt hat. Dieser ist in der Fußzeile der Rechnung in der Rubrik GSVT-NL ausgewiesen. Falls 0,00 in dieser Rubrik vermerkt wurde, ist der GEMA der Status des Rechnungsempfängers als Mitglied der Einzelhandelsorganisation nicht bekannt. Dann sollte sofort bei der GEMA interveniert und die Mitgliedschaft nachgewiesen werden. Dies ist anhand der Mitgliedsnummer oder einer von uns ausgestellten Bescheinigung möglich. Allerdings wird die GEMA die Mitgliedschaft erst bei der nächsten Rechnungsstellung berücksichtigen.

GEMA-Musterrechnung
GEMAJu GeGEMA, GEMA-Tarife