GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte: Neue Regelungen
Nachdem die GEMA über die letzten Jahre oftmals keine eindeutige Prüfung und Bescheidung von GEMA-Anmeldungen bei Stadtfesten und vor allem Weihnachtsmärkten vorgenommen hatte, gibt es nun Übergangsregelungen und allgemeine Veränderungen:
Neuer Tarif: Es gibt eine vorläufige Sonderregelung für Weihnachtsmärkte mit Veranstaltungscharakter (z. B. Musik- oder Bühnenprogramm). Dieser neue Tarif heißt WM-T und gilt von der Weihnachtsmarktsaison 2025 bis 2029/2030.
Bessere Beratung: Die GEMA bietet jetzt für Betreiber von Weihnachtsmärkten wieder eine persönlichere (telefonische) Beratung an. Man wird von einem festen Ansprechpartner zurückgerufen (Call-Back-Service), statt im Callcenter zu landen.
Weitere Infos: Die GEMA hat eine eigene Informationsseite mit Webinaren, Beispielen und Rechnern dazu erstellt (siehe https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte).
Wichtig: Der bessere Beratungsservice gilt vorerst nur für Weihnachtsmärkte, nicht für andere Stadtfeste.
Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing hat einen Leitfaden erstellt zum Umgang mit den GEMA-Gebühren in den Tarifen WM-T (Weihnachtsmärkte mit Veranstaltungscharakter) und U-ST: