GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte: Neue Regelungen

Nachdem die GEMA über die letzten Jahre oftmals keine eindeutige Prüfung und Bescheidung von GEMA-Anmeldungen bei Stadtfesten und vor allem Weihnachtsmärkten vorgenommen hatte, gibt es nun Übergangsregelungen und allgemeine Veränderungen:

  • Neuer Tarif: Es gibt eine vorläufige Sonderregelung für Weihnachtsmärkte mit Veranstaltungscharakter (z. B. Musik- oder Bühnenprogramm). Dieser neue Tarif heißt WM-T und gilt von der Weihnachtsmarktsaison 2025 bis 2029/2030.

  • Bessere Beratung: Die GEMA bietet jetzt für Betreiber von Weihnachtsmärkten wieder eine persönlichere (telefonische) Beratung an. Man wird von einem festen Ansprechpartner zurückgerufen (Call-Back-Service), statt im Callcenter zu landen.

  • Weitere Infos: Die GEMA hat eine eigene Informationsseite mit Webinaren, Beispielen und Rechnern dazu erstellt (siehe https://www.gema.de/de/aktuelles/tarifinformation-weihnachtsmaerkte).

Wichtig: Der bessere Beratungsservice gilt vorerst nur für Weihnachtsmärkte, nicht für andere Stadtfeste.

Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing hat einen Leitfaden erstellt zum Umgang mit den GEMA-Gebühren in den Tarifen WM-T (Weihnachtsmärkte mit Veranstaltungscharakter) und U-ST:

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