Ab dem 19. Juli 2026 tritt eine wichtige Neuerung der EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft: Unternehmen dürfen bestimmte gebrauchsfähige, neuwertige und unverkaufte Verbraucherprodukte nicht mehr ohne Weiteres vernichten.
WeiterlesenUm die Entsorgung von Elektroaltgeräten zu verbessern, hat der Gesetzgeber das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) geändert. Ab dem 1. Juli 2026 gilt deshalb eine Rücknahmepflicht auch für elektronische Zigaretten (Vapes) und elektronische Tabakerhitzer.
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