Ab dem 19. Juli 2026 tritt eine wichtige Neuerung der EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft: Unternehmen dürfen bestimmte gebrauchsfähige, neuwertige und unverkaufte Verbraucherprodukte nicht mehr ohne Weiteres vernichten.
WeiterlesenAb dem 19. Juli 2026 tritt eine wichtige Neuerung der EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft: Unternehmen dürfen bestimmte gebrauchsfähige, neuwertige und unverkaufte Verbraucherprodukte nicht mehr ohne Weiteres vernichten. Ziel der Regelung ist es, die Zerstörung verkaufsfähiger Waren – etwa Warenüberschüsse oder Rücksendungen aus Widerrufen – wirksam zu verhindern.
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