Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Tabakerhitzer
Das müssen Sie ab 2026 beachten
Um die Entsorgung von Elektroaltgeräten zu verbessern, hat der Gesetzgeber das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) geändert. Ab dem 1. Juli 2026 gilt deshalb eine Rücknahmepflicht auch für elektronische Zigaretten (Vapes) und elektronische Tabakerhitzer.
Betroffen sind alle Handelsunternehmen, die ab diesem Datum E-Zigaretten oder Tabakerhitzer verkaufen. Diese müssen Altgeräte künftig kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahme muss am Verkaufsort oder in unmittelbarer Nähe erfolgen – unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder wie groß die Verkaufsfläche ist.
Wie die Rücknahme im Einzelnen umgesetzt werden kann, erklärt die Checkliste „Rücknahmepflicht von E-Zigaretten + Tabakerhitzern – das muss ich tun“: