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Rundfunkbeitragspflicht: Freistellung coronabedingt möglich

Die Rundfunkbeitragspflicht kann für Betriebstätten rückwirkend freigestellt werden, wenn diese seit der Corona-Pandemie über einen Zeitraum von 90 Tagen geschlossen waren. Dabei ist zu beachten, dass die Schließungstage zusammengerechnet über 90 Tage ergeben müssen und per Gesetz oder durch Behörden angeordnet gewesen sein mussten.

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