Musterschreiben zur Öffnung ohne 2G-Einschränkungen
Am gestrigen Montag (31.01.2022) hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die 2G-Regelung für eine Einzelhändlerin gekippt. Demnach gehöre die aus der Modebranche stammende Antragstellerin zur Grundversorgung und darf nun ihr Geschäft ohne die 2G-Regelung öffnen.
Auch wenn es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, besteht nun für alle hessischen Händlerinnen und Händler die Option, eine individuelle Anfrage an das zuständige Gesundheitsamt sowie den Magistrat der Stadt zu stellen. Im Falle einer Ablehnung kann (unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Frankfurt) bei einer Klage auf Öffnung ohne 2G-Einschränkung von gesteigerten Erfolgsaussichten ausgegangen werden.
Das Musterschreiben zur Öffnung ohne 2G-Einschränkungen finden Sie hier: