Personalplanung 2025

Die folgenden z.Zt. gültigen tarifvertraglichen Daten dienen der ersten Orientierung für die Personaleinsatzplanung im Jahre 2025.

Urlaubstage

Der Urlaubsanspruch (36 Werktage) besteht aus dem gesetzlichen (24 Werktage) und dem tariflichen Urlaub (12 Werktage). Schwerbehinderte erhalten zusätzlich 6 Arbeitstage Urlaub. Genommener Urlaub wird zuerst auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet.

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 12 Monate vor Beginn des Urlaubs. Zum Arbeitsverdienst zählen nicht: Weihnachtsgratifikationen, Jahrestantiemen und sonstige nicht regelmäßige Sonderzuwendungen. Auf Wunsch können die Bezüge vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden.

Urlaubsgeld

Das tarifliche Urlaubsgeld 2025 beträgt für Vollzeitkräfte € 1.561,00. Bei Teilzeitkräften wird der Betrag nach der Formel € 1.561,00: 37,5 x tatsächlich geleisteten Wochenstunden oder € 1.561,00: 163 x der durchschnittlichen Monatsstunden ermittelt. Die Auszubildenden und diesen Gleichzustellende erhalten € 1.041,00.

Das Urlaubsgeld ist auf Verlangen des Arbeitnehmers vor Urlaubsantritt, spätestens jedoch zum 30. Juni des laufenden Jahres, auszuzahlen. Durch Betriebsvereinbarung kann ein anderer Fälligkeitstermin bestimmt werden. Der Anspruch auf Urlaubsgeld erwächst Mitarbeitern und Auszubildenden ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Es gibt keine Wartezeiten. Eintretende oder ausscheidende Mitarbeiter und Auszubildende erhalten für jeden vollen Kalendermonat des bestehenden Arbeitsverhältnisses 1/12 Urlaubsgeld.

Sonderzuwendung

Die tarifliche Sonderzuwendung beträgt 62,5 % des jeweiligen individuellen monatlichen Tarifentgelts. Maßgebend für die Berechnung ist der 30. November des jeweiligen Kalenderjahres bzw. der Monat des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis.

Die tarifliche Sonderzuwendung muss spätestens am 30. November des laufenden Jahres zur Auszahlung kommen. Anspruchsberechtigt sind aber nur diejenigen, die am 01. Dezember 2025 dem Be-trieb/Unternehmen mindestens 12 Monate ununterbrochen angehört haben.

Altersvorsorge

Stichtag für die Fälligkeit des tariflichen Altersvorsorgebetrages ist der 30. November 2025 bzw. bei unterjährigem Ausscheiden der anteilige Betrag mit dem letzten Abrechnungsmonat.

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