Wichtige Informationen zum Mindestlohn und Minijobs ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Infolgedessen erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Diese Anpassung erfolgt, weil bei der Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 festgelegt wurde, dass die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Minijobber dürfen im Jahr 2024 und auch 2025 weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sich daran etwas ändert. In der Vergangenheit führten Erhöhungen des Mindestlohns oft dazu, dass die Arbeitszeit von Minijobbern verringert werden musste, um die Grenze von 450 Euro nicht zu überschreiten. Dies hätte sonst zu höheren Steuern und Sozialabgaben geführt.
Mit der neuen Regelung wird die Minijob-Grenze jedoch automatisch angepasst, wenn der Mindestlohn steigt. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht mehr reduziert werden muss, solange der Minijobber den Mindestlohn erhält. Lediglich die Vergütung im Vertrag muss entsprechend angepasst werden.