BGH-Urteil: PAYBACK-Punkte über 1 € bei Hörgeräte-Kauf sind unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2025 entschieden: Beim Verkauf von Hörgeräten dürfen keine PAYBACK-Punkte im Wert von mehr als 1 € gutgeschrieben werden. Grund ist das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für Medizinprodukte wie Hörgeräte besonders streng regelt.

Was bedeutet das für den Handel?

  • Gesundheitsbezogene Produkte wie Hörgeräte dürfen nur eingeschränkt beworben werden. Schon vermeintlich kleine Boni wie PAYBACK-Punkte können rechtlich problematisch sein.

  • Laut BGH sind PAYBACK-Punkte keine direkten Preisnachlässe, sondern sogenannte Werbegaben. Diese sind – wenn sie über 1 € hinausgehen – nicht erlaubt, da sie Kundinnen und Kunden „unsachlich“ beeinflussen könnten.

  • Der BGH sieht die Grenze für „geringwertige Kleinigkeiten“ bei 1 €, nicht wie zuvor angenommen bei 5 €.

Warum das wichtig ist:

Auch für andere Produktgruppen im Gesundheitsbereich (z. B. Apothekenprodukte, Medizintechnik oder Nahrungsergänzungsmittel) kann dieses Urteil Signalwirkung haben. Als Händlerin oder Händler sollten Sie Ihre Bonusprogramme, Rabattsysteme und Werbemaßnahmen bei medizinisch relevanten Produkten prüfen – besonders, wenn PAYBACK, Treuepunkte oder Sachprämien involviert sind.

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