Sind Tätigkeiten an der Frischetheke ein Handwerk? Eintragungsaufforderung an den Lebensmittelhandel
Die Handwerkskammer verschickt aktuell vermehrt Schreiben bezüglich einer angeblichen verpflichtenden Eintragung in die Handwerksrolle für Händler im Lebensmittelbereich. Wir lehnen diese Auffassung ab.
Die Tätigkeiten an Frischetheken – wie Portionieren, Verpacken und Zubereiten bereits verkehrsfähiger Fleisch- und Wurstwaren – sind aus unserer Sicht typische Handelsaktivitäten und keine wesentlichen handwerklichen Haupttätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung. Für eine Eintragung in die Handwerksrolle und Pflichtmitgliedschaft besteht daher in Hessen derzeit keine verbindliche Rechtsgrundlage. Das von der Handwerkskammer angeführte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist in Hessen nicht bindend.
Bei Unsicherheiten steht Ihnen unser Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Julian Gerber, unter gerber@hvhessen.de oder 069 133091-20 zur Verfügung und unterstützt Sie bei Rückfragen zu diesem Thema.