Beweiswert einer Krankmeldung - BAG festigt Rechtsprechung

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn arbeitsunfähige Arbeitnehmende nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Interessant insbesondere ist die Feststellung, dass es nicht entscheidend ist, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen und auch nicht, ob eine oder mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Zeitraum vorliegen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23 –

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