Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes: Ausführlicher Folder zur Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes jetzt verfügbar
Um die fachgerechte und sichere Entsorgung von Elektroaltgeräten zu verbessern, hat der Gesetzgeber eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) beschlossen, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Mit der Checkliste und dem Folder erhalten betroffene Händlerinnen und Händler einen Überblick über die wichtigsten neuen Informations- und Kennzeichnungspflichten.
Händlerinnen und Händler müssen künftig wie folgt informieren:
Seit dem 01.01.2026 sind im Geschäft eingerichtete Rücknahmestellen gut sichtbar und dauerhaft mit dem neuen einheitlichen Rücknahmestellen-Logo zu kennzeichnen.
Spätestens ab dem 01.07.2026 ist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne im stationären Geschäft gut sichtbar in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsstandort der Elektrogeräte (z. B. am Ladenregal) zu platzieren.
Spätestens ab dem 01.07.2026 ist das Rücknahmestellen-Logo im stationären Geschäft farbig, gut sichtbar und lesbar, mindestens im Format DIN A4, im Eingangsbereich im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms anzubringen.
Spätestens ab dem 01.07.2026 ist das Rücknahmestellen-Logo im Online-Shop gut sichtbar und lesbar vor Vertragsschluss auf den Seiten mit den entsprechenden Produkten oder vor bzw. bei der Bestellung zu platzieren.
Spätestens ab dem 01.07.2026 sind Informationen zu den Risiken von Lithium-Batterien (z. B. Brandgefahr, richtige Entsorgung, Umgang mit beschädigten Akkus) gut sichtbar im stationären Geschäft bereitzustellen.
Zur Unterstützung der Händler stehen die Checkliste „Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes – das muss ich tun“ sowie der neu verfügbare, ausführliche Folder „Elektro-Altgeräte im Handel“ zur Verfügung. Beide Unterlagen finden Sie hier zum Download.