Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes: Ausführlicher Folder zur Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes jetzt verfügbar

Um die fachgerechte und sichere Entsorgung von Elektroaltgeräten zu verbessern, hat der Gesetzgeber eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) beschlossen, die zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Mit der Checkliste und dem Folder erhalten betroffene Händlerinnen und Händler einen Überblick über die wichtigsten neuen Informations- und Kennzeichnungspflichten.

Händlerinnen und Händler müssen künftig wie folgt informieren:

  • Seit dem 01.01.2026 sind im Geschäft eingerichtete Rücknahmestellen gut sichtbar und dauerhaft mit dem neuen einheitlichen Rücknahmestellen-Logo zu kennzeichnen.

  • Spätestens ab dem 01.07.2026 ist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne im stationären Geschäft gut sichtbar in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsstandort der Elektrogeräte (z. B. am Ladenregal) zu platzieren.

  • Spätestens ab dem 01.07.2026 ist das Rücknahmestellen-Logo im stationären Geschäft farbig, gut sichtbar und lesbar, mindestens im Format DIN A4, im Eingangsbereich im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms anzubringen.

  • Spätestens ab dem 01.07.2026 ist das Rücknahmestellen-Logo im Online-Shop gut sichtbar und lesbar vor Vertragsschluss auf den Seiten mit den entsprechenden Produkten oder vor bzw. bei der Bestellung zu platzieren.

  • Spätestens ab dem 01.07.2026 sind Informationen zu den Risiken von Lithium-Batterien (z. B. Brandgefahr, richtige Entsorgung, Umgang mit beschädigten Akkus) gut sichtbar im stationären Geschäft bereitzustellen.

Zur Unterstützung der Händler stehen die Checkliste „Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes – das muss ich tun“ sowie der neu verfügbare, ausführliche Folder „Elektro-Altgeräte im Handel“ zur Verfügung. Beide Unterlagen finden Sie hier zum Download.