Aktivrente ab 2026: Steuerfreibetrag für Beschäftigte im Rentenalter

Zum 1. Januar 2026 wurde mit dem sogenannten Aktivrentengesetz ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, können künftig bis zu 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu einen FAQ-Katalog veröffentlicht. Dieser dient nur zur Orientierung und ist rechtlich nicht bindend. Im Einzelfall entscheidet immer das zuständige Finanzamt.

Wichtige Punkte:

  • Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs.

  • Bei Midijobs kann sie angewendet werden.

  • Arbeitgeber müssen den Rentenstatus grundsätzlich nicht prüfen. Bei Steuerklasse VI muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerfreiheit nicht zur gleichen Zeit in einem anderen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird.

  • Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert bestehen.

Offen bleiben Fragen zur Kombination mit anderen Vergütungsbestandteilen sowie zu arbeits- und tarifrechtlichen Themen.

Bewertung: Die Aktivrente kann ein Anreiz sein, länger im Job zu bleiben. Gleichzeitig bleibt sie umstritten, da andere Anreize zur Frühverrentung weiterhin bestehen und weder junge Menschen noch Selbstständige einbezogen werden.

Funda Bakan