GEMA-Gebühren für Fernseher im Geschäft: Rückerstattungen möglich
Händlerinnen und Händler, die in ihren Verkaufsräumen Fernsehsendungen zeigen und dafür GEMA-Gebühren (Tarif FS) zahlen, können unter Umständen Geld zurückerhalten. Hintergrund ist ein erfolgreich abgeschlossener Rechtsstreit des Handelsverbandes und dem DEHOGA gegen die GEMA. Das entsprechende Urteil ist seit Mai 2025 rechtskräftig.
Künftig gelten neue Größenregeln für TV-Geräte: Als Kleinbildschirm zählen Fernseher bis 65 Zoll, als Großbildschirm Geräte über 65 Zoll. Für Kleinbildschirme ist die Anzahl der Geräte entscheidend, für Großbildschirme die Raumgröße. Diese Änderung setzt die GEMA rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 um.
Händlerinnen und Händler, die bisher Fernseher mit mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll als Großbildschirme angemeldet hatten, haben oft zu hohe Gebühren gezahlt. Die GEMA passt diese Verträge derzeit an und erstattet zu viel gezahlte Beträge. Auch für frühere Zeiträume verhandeln Handelsverband und DEHOGA noch mit der GEMA.
Betroffene Handelsunternehmen sollten ihre Verträge im GEMA-Onlineportal prüfen und anpassen:
„Meine Verträge“ aufrufen
Vertrag auswählen und „Änderung beantragen“
„Sonstiger Reklamationsgrund“ auswählen
Anzahl der Fernseher unter 66 Zoll angeben
(Ein neuer Raumplan ist nicht nötig.)
Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie unter: www.gema.de/umstellung-fs
Wir empfehlen, die Anpassung zeitnah vorzunehmen, um mögliche Rückerstattungen zu sichern.