Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025
Der gesetzliche Mindestlohn wird künftig wie folgt angehoben: 12,41 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2024 und 12,82 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025, also jeweils um 41 Cent. Damit steigt auch zum 01.01.2024 die Grenze der Geringfügigen Beschäftigung auf 538 € monatlich, ab 01.01.2025 auf 556 € monatlich. Die Grenze orientiert sich an der Mindestlohnhöhe und steigt daher gemeinsam mit der Erhöhung der Mindestlöhne über eine gesetzliche Umrechnungsformel.
Auch die gesetzlichen Mindest-Ausbildungsvergütungen sind mit Wirkung zum 01.01.2024 angehoben worden, und zwar ab 01.01.2024 - bei Beginn der Ausbildung im Jahr 2024 - im ersten Ausbildungsjahr auf 649 € brutto monatlich, im zweiten auf 766 € brutto monatlich, im dritten auf 876 € brutto monatlich und im vierten Jahr auf 909 € brutto monatlich. Aber auch bei Erreichen oder Überschreiten des o.a. Mindestlohns bzw. der obigen Mindestausbildungsvergütung kann sich immer noch eine unzulässigerweise zu niedrige Vergütung ergeben, etwa nach den Grundsätzen des Lohnwuchers (bei Azubis ist dies sogar gesetzlich festgehalten), bei Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Bei Einzelfragen beraten wir Sie gern.