Grund für Kündigung: Pflichten einer Führungskraft bei Umstrukturierungen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf betont hohe Verantwortung von Führungskräften bei Umstrukturierungen.

Eine Führungskraft trägt besondere Sorgfaltspflichten, vor allem wenn Umstrukturierungen anstehen. Sie muss ihre Entscheidungen am Unternehmensinteresse ausrichten – auch bei möglichen Konflikten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten.

Gibt eine Führungskraft etwa Anträge auf Arbeitszeitreduzierung oder Elternzeit frei, obwohl rechtlich Gründe für eine Ablehnung bestehen und dem Unternehmen dadurch ein Schaden entstehen kann, gilt das als schwerwiegende Pflichtverletzung. In solchen Fällen kann sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein, insbesondere wenn eine bewusste Absprache mit den Mitarbeitenden zum Nachteil des Arbeitgebers vorliegt.