Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 24.08.2022, zwei Verordnungen über Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen. Eine der beiden Verordnungen beinhaltet kurzfristige Maßnahmen und tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft. Die andere Verordnung ist auf mittelfristig wirksame Maßnahmen ausgerichtet und soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten.