Unwirksame Probezeitkündigung
Auch eine Kündigung während der Probezeit, die man für sicher hält, kann trotzdem ungültig sein. Das zeigt ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
In diesem Fall war die Kündigung des Mitarbeiters nicht rechtmäßig, weil sie im Widerspruch zu einer vorherigen Aussage stand. Der Vorgesetzte des Mitarbeiters hatte kurz vorher gesagt, dass der Mitarbeiter „natürlich“ übernommen wird.
Entscheidend hielt das LAG die Tatsache, dass der Vorgesetzte auch für Personalfragen zuständig war und den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte. Außerdem gab es keine anderen Gründe aus der Zwischenzeit, die eine Änderung der Meinung erklären konnte. Der Arbeitgeber hätte also erklären müssen, warum er die Entscheidung geändert hat.
Tipp: Mit Aussagen zur Übernahme eines Mitarbeitenden noch vor Ende von sechs Monaten sollten Sie sich zurückhalten, falls die Möglichkeit zur Kündigung offen bleiben soll.