Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe: Informationen für die Anzeigejahre 2024 und 2025

Private und öffentliche Arbeitgeber sind gemäß § 154 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Diese Vorgabe betrifft Unternehmen mit einem jahresdurchschnittlichen Personalbestand von mindestens 20 Arbeitsplätzen. Wird diese Quote nicht oder nur teilweise erfüllt, fällt eine monatliche Ausgleichsabgabe an.

Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes (BGBl. I Nr. 146) wurde eine zusätzliche, sogenannte „vierte Staffel“ der Ausgleichsabgabe eingeführt. Diese Regelung ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und betrifft Unternehmen, die keine schwerbehinderten Personen beschäftigen. Die erste Zahlung ist zum 31. März 2025 fällig.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem über eine geplante Erhöhung der monatlichen Ausgleichsabgabe ab dem 1. Januar 2025 informiert (Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024, BAnz AT 11.12.2024 B2). Für das Anzeigejahr 2025 gelten für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz die folgenden monatlichen Sätze:

  • 155 € (statt 140 €) bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis unter 5 %

  • 275 € (statt 245 €) bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis unter 3 %

  • 405 € (statt 360 €) bei einer Beschäftigungsquote von 0 % bis unter 2 %

  • 815 € (statt 720 €) bei einer Beschäftigungsquote von 0 %

Für Arbeitgeber mit mind. 20 und weniger als 40 bzw. 60 Arbeitsplätzen im Jahr ergeben sich folgende monatliche Beträge (Kleinstbetriebsregelung)

Weniger als 40 Arbeitsplätze:

  • Weniger als zwei schwerbehinderte Menschen: 140 €

  • Weniger als ein schwerbehinderter Mensch: 155 € (statt 140 €)

  • Null schwerbehinderte Menschen: 235 € (statt 210 €)

Weniger als 60 Arbeitsplätze:

  • Weniger als zwei schwerbehinderte Menschen: 155 € (statt 140 €)

  • Weniger als ein schwerbehinderter Mensch: 275 € (statt 245 €)

  • Keine schwerbehinderten Menschen: 465 € (statt 410 €)

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe finden Sie unter: www.rehadat-ausgleichsabgabe.de Die Software IW-Elan, mit der Arbeitgeber die Anzeige für das Anzeigejahr 2024 erstellen und einreichen können, wird im Dezember 2024 auf www.iw-elan.de bereitgestellt.