Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Hierzu soll verpflichtend eine interne Meldestelle errichtet werden. Die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle gilt seit 02.07.2023 für Arbeitgebende mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten sieht das HinSchG eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) hat nun einen entsprechenden Leitfaden herausgegeben, den wir unseren Mitgliedern exklusiv zur Verfügung stellen können.