Aktuelles aus der Rechtsprechung
Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 10.06.2022 wieder im Fall einer mangelhaften Möbellieferung festgestellt.
Käufer hat Mitwirkungspflichten bei Mangelbeseitigung
Der Käufer einer Sache hat beim Vorliegen eines Mangels Mitwirkungspflichten bei der Mangelbeseitigung, wie beispielsweise Monteure in seine Wohnung zu lassen.
Verweigert er dies grundlos, ist er zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet und kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
Dies hat das Amtsgericht München erst kürzlich wieder im Fall einer mangelhaften Möbellieferung festgestellt.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2022/33.php
Das BAG hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 04.05.2022 entschieden
Leitende Angestellte iSd. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind nicht in den Betriebsrat wählbar.
Das BAG hat mit nun veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass eine Store Managerin einer Einzelhandels-Filiale mit fünf weiteren Mitarbeitern keine solche leitende Angestellte ist.
Maßgeblich kommt es darauf an, ob Einfluss auf die Unternehmensführung der Arbeitgeberin ausgeübt wird und ob rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht. Es reicht dabei nicht aus, nur Dienstvorgesetzte der in der Filiale beschäftigten Mitarbeiter zu sein, Aufgaben zu verteilen und Dienstpläne zu erstellen. Diese Tätigkeiten verdeutlichen lediglich die Vorgesetztenstellung. Die Tätigkeit darf sich nicht in Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen erschöpfen.
Die Store Managerin des Unternehmens mit 58 Filialen mit jeweils 5- 10 Mitarbeitern war damit als Betriebsratsmitglied wählbar und die Wahlanfechtung ohne Erfolg.
Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-14-21/