Recht auf Reparatur: Neue Pflichten ab dem 31. Juli 2026
Bild: Smartphone in Einzelteilen
Ab dem 31. Juli gilt das neue “Recht auf Reparatur”.
Unter anderem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor einer Nacherfüllung darüber informiert werden,
dass sie grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen können und
dass sich bei einer Reparatur die Gewährleistungsfrist für den behobenen Mangel einmalig um zwölf Monate verlängert.
Unternehmen können hierfür das Formular im Anhang I der neuen Richtlinie nutzen, um Kundinnen und Kunden zu informieren.
Unser Bundesfachverband BVT hat eine übersichtliche Zusammenfassung der Änderungen, betroffenen Produktgruppen und Pflichten zusammengestellt.