Recht auf Reparatur: Neue Pflichten ab dem 31. Juli 2026

Bild: Smartphone in Einzelteilen

Ab dem 31. Juli gilt das neue “Recht auf Reparatur”.

Unter anderem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor einer Nacherfüllung darüber informiert werden,

  • dass sie grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen können und

  • dass sich bei einer Reparatur die Gewährleistungsfrist für den behobenen Mangel einmalig um zwölf Monate verlängert.

Unternehmen können hierfür das Formular im Anhang I der neuen Richtlinie nutzen, um Kundinnen und Kunden zu informieren.

Unser Bundesfachverband BVT hat eine übersichtliche Zusammenfassung der Änderungen, betroffenen Produktgruppen und Pflichten zusammengestellt.

Funda Bakan