Merkblatt EU-Warenkaufrichtlinie

Seit 01.01.2022 ist die neue EU-Warenkaufrichtlinie anwendbar, mit der umfangreiche Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht einhergehen. Die EU-Warenkaufrichtlinie wird in Deutschland durch Änderungen im Kaufrecht des BGB umgesetzt, die ebenfalls am 01.01.2022 in Kraft getreten ist.

 

Hier stellen wir Ihnen ein Merkblatt zu den Neuerungen im Kaufrecht und ihren Auswirkungen auf die Praxis im Einzelhandel zur Verfügung. Viele Fragen zur Auslegung der neuen Vorschriften werden sich jedoch erst in den nächsten Jahren klären, wenn die ersten gerichtlichen Entscheidungen zu den neuen Vorschriften

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GesetzeslageGuest User