Maskensituation im Handel
Ab Samstag, dem 02. April 2022 gelten neue Corona-Regeln in Hessen. Für den Handel bedeutet dies:
Aus der Maskenpflicht wird eine Empfehlung
Das Tragen von Gesichtsmasken kann im betrieblichen Hygienekonzept vorgeschrieben werden
Gegenüber der Kundschaft können Handelsunternehmen über ihr Hausrecht, sofern im Hygienekonzept vorgesehen, weiterhin das Tragen einer Maske verlangen
Um Sie bei der Umsetzung Ihres Hygienekonzepts bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen ein Muster mit Textbausteinen sowie praktische Aushänge zur Verfügung.