Kurzarbeit zum Jahreswechel

Befindet sich Ihr Betrieb derzeit und auch über den Jahreswechsel hinaus in Kurzarbeit, stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Einbringung von Resturlaub und im Jahr 2021 neu entstehendem Urlaub.

Es besteht noch Resturlaub aus 2020

Resturlaub von 2020 muss im Januar 2021 aufgebraucht werden, bevor das Kurzarbeitergeld weitergezahlt wird. Die Urlaubstage werden regulär vom Arbeitgeber vergütet.

Der Urlaub für 2021 wurde bereits (anteilig) verplant

Bereits verplanter Urlaub kann nicht vorgezogen werden. Fällt der geplante Urlaub in eine Phase der Kurzarbeit ist dieser Urlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit einzubringen. Die Urlaubstage werden regulär vom Arbeitgeber vergütet.

Der Urlaub für 2021 ist nicht verplant

Hier gilt der Grundsatz, dass zur Vermeidung von Kurzarbeit auch Urlaubsansprüche der betroffenen Arbeitnehmer heranzuziehen sind, soweit keine vorrangigen Urlaubswünsche bestehen. Anderenfalls liegt insoweit kein unvermeidbarer Arbeitsausfall vor. Kurzarbeitergeld wäre in diesen Fällen für den Entgeltausfall zu versagen, der dem Urlaubsanspruch entspricht.

Tipp: Die Festlegungen des Erholungsurlaubes müssen nachvollziehbar sein und sollten daher aufgeschrieben werden.