Leitfaden “Kurzarbeit und Qualifizierung”
Auch im Jahr 2022 befinden sich viele Betriebe noch in Kurzarbeit.
Daher wurden Regelungen zur Erleichterung der Kurzarbeit verlängert. Diese sind in der 5. Auflage des Leitfadens „Kurzarbeit und Qualifizierung“ (Mai 2022) der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) aufgeführt. Dieser berücksichtigt unter anderem das Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen vom 25. März 2022:
Verlängerung der Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld
Auslaufen der pauschalierten Erstattung von SV-Beiträgen zum 01. April 2022
Voraussichtlich: Verlängerung der Steuerfreiheit von bestimmten Arbeitgeber-Zuschüssen zum Kug bis 30.06.2022