Neues Elektrogesetz – das muss ich tun
Seit 2022 gilt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die wichtigsten Änderungen:
Online-Händler müssen größere Altgeräte unentgeltlich am Ort der Abgabe abholen, sofern ein gleichartiges Gerät verkauft wurde – der Verweis auf ein Rücknahmesystem reicht hier nicht mehr aus.
Händler müssen ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten informieren und nach ihrer Absicht befragen, ein Elektroaltgerät zurückzugeben.
Händler müssen das „Stecker-Batterie-Logo“ im stationären Geschäft und im Webshop zeigen.
Lebensmittelhändler ab 800m², die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, müssen kostenlos Elektroaltgeräte zurücknehmen.
Was Händler ab 2022 beachten müssen, erfahren sie in der BVT-Checkliste „NEUES ELEKTROGESETZ – DAS MUSS ICH TUN“ und im BVT-Folder „ELEKTRO-ALTGERÄTE IM HANDEL“.
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema: Franziska Köster (bvt@einzelhandel-ev.de)