Neues Elektrogesetz – das muss ich tun

Seit 2022 gilt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die wichtigsten Änderungen:

  • Online-Händler müssen größere Altgeräte unentgeltlich am Ort der Abgabe abholen, sofern ein gleichartiges Gerät verkauft wurde – der Verweis auf ein Rücknahmesystem reicht hier nicht mehr aus.

  • Händler müssen ihre Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung von Altgeräten informieren und nach ihrer Absicht befragen, ein Elektroaltgerät zurückzugeben.

  • Händler müssen das „Stecker-Batterie-Logo“ im stationären Geschäft und im Webshop zeigen.

  • Lebensmittelhändler ab 800m², die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, müssen kostenlos Elektroaltgeräte zurücknehmen.

Was Händler ab 2022 beachten müssen, erfahren sie in der BVT-Checkliste „NEUES ELEKTROGESETZ – DAS MUSS ICH TUN“ und im BVT-Folder „ELEKTRO-ALTGERÄTE IM HANDEL“.

 Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema: Franziska Köster (bvt@einzelhandel-ev.de)

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