BBG mbH Inkassodienstleistungen

 
 
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DAS ANGEBOT


Immer mehr Unternehmen müssen den Großteil Ihrer Zeit mit der Geltendmachung von Forderungen verbringen, die nicht selten zu Umsatzverlusten führen.

Die BBG mbH als Verbandseinrichtung des Handelsverbandes Hessen entlastet Sie von der Verfolgung offener Rechnungen und nimmt Ihnen diese unangenehme und zeitintensive Aufgabe professionell und erfolgreich ab.

Was Sie unser Inkasso-Service kostet? Weniger als Sie denken:

Fall 1: Der Schuldner zahlt

  • Ist der Schuldner mit der Zahlung in Verzug, ist er gesetzlich verpflichtet, dem Gläubiger die entstandenen Kosten der Eintreibung zu erstatten.

  • Zahlt der Schuldner, erhalten Sie Ihre Forderung, die angefallenen Gebühren sowie Zinsen zurück und die BBG ihre Auslagen - somit entstehen Ihnen keine Kosten!

 

Fall 2: Der Schuldner zahlt nicht

  • Sollte der Erfolg ausbleiben, rechnen wir nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.

  • Diese Gebühr liegt üblicherweise bei 1,3-Wertgebühr lt. RVG - wir erheben eine Gebühr von 1,0.

    • Beispiel: Forderungshöhe 1000 € = unsere Geschäftsgebühr 88 € netto plus Auslagen von 17,60 € netto

(zum Vgl. 1,3 = 114,40 € plus Auslagen)

Sie haben offene Forderungen ausstehen? Dann sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um den Rest!


IHR MEHRWERT


Für Mitglieder:

1,0 statt 1,3 Gebührensätzen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

BBG mbH - Inkassodienstleistungen

Martina Pilz

06421 9100-70
inkasso@bbg-mr.de

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IHR PARTNER


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Berufs- und Betriebsförderungsgesellschaft für den Handel Nordhessen mbH (kurz BBG) wurde im Jahr 1962 als Einrichtung des Einzelhandelsverband Hessen Nord e.V. gegründet.

Seit 2010 sind die Inkassodienstleistungen des Verbandes bei der Verbandsjuristin Bettina Steuber-Fillsack in Marburg angesiedelt. Die seit 2001 im Einzelhandelsverband Hessen Nord e.V. tätige Rechtsanwältin/ Verbandsjuristin Frau Bettina Steuber-Fillsack leitet die Inkassoabteilung als weisungsunabhängige, qualifizierte Person laut Rechtsdienstleistungsgesetz.

Nach der Registrierung der BBG beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Inkassodienstleistungsunternehmen, wurde der Bereich „Inkasso“ auf die BBG übertragen.


WEITERE ANGEBOTE


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