GEMA
DAS ANGEBOT
GEMA-Musterrechnung
Hiermit stellen wir Ihnen wieder eine Musterrechnung zu den neuen Hintergrundmusiktarifen M-U III/8 und R für das Jahr 2022 zur Verfügung. Ausgewiesen sind jeweils die Brutto-Endbeträge (Mitgliederrabatt von 20 Prozent bereits abgezogen). Die Erhöhungen von 2,5 Prozent wurden bereits berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass es durch die Betrachtung der 3. und 4. Nachkommastelle zu Rundungsdifferenzen kommen kann.
Weicht die Rechnung der GEMA von den Beträgen der Musterrechnung ab, prüfen Sie bitte, ob die GEMA den Mitgliederrabatt berücksichtigt hat. Dieser ist in der Fußzeile der Rechnung in der Rubrik GSVT-NL ausgewiesen. Falls 0,00 in dieser Rubrik vermerkt wurde, ist der GEMA der Status des Rechnungsempfängers als HDE-Mitglied nicht bekannt. Dann sollten Sie sofort Kontakt mit der GEMA aufnehmen und Ihre Mitgliedschaft nachweisen. Dies ist anhand unserer Mitgliedsnummer oder einer Bescheinigung von uns möglich (siehe Kontakt unten).
Allerdings wird die GEMA die Mitgliedschaft erst bei der nächsten Rechnungsstellung berücksichtigen.
Überblick zur Tarifanpassung
Mit dem für Mitglieder kostenfreien Nachschlagewerk des von der BVMV herausgegebenen digitalen „GEMA-Handbuch 2022“ erhalten Sie einen Überblick über alle für den Einzelhandel besonders relevanten Tarife bei der Nutzung von Hintergrundmusik per Tonträger (Tarif M-U III/8) oder mittels Radio bzw. Ladenfunk (Tarif R) in der für das Jahr 2022 gültigen Höhe.
Denn alle wesentlichen GEMA-Tarife mit Einzelhandelsrelevanz haben sich nach den abgeschlossenen Verhandlungen mit der GEMA ab dem 01.01.2022 um 2,5 Prozent erhöht.
GEMA-Tarifrechner
Mit diesem Tarifrechner können Sie sich unverbindlich und kostenlos über die gängigsten Vergütungssätze informieren oder Ihre Musiknutzung direkt bei der GEMA anmelden. Das Online-Portal ermöglicht zum Beispiel schon bei der Planung einer Veranstaltung, verschiedene Musiknutzungen mit unterschiedlichen Eintrittspreisen zu kalkulieren und Tarifbeträge zu vergleichen. Auch kurzfristige Anmeldungen sind mit dem neuen Portal möglich. Ihre Bestätigung erhalten Sie umgehend per E-Mail. Ihre Vorteile:
Vergütungen für Musiknutzungen überall und jederzeit unverbindlich berechnen
Vergütungssätze, Tarife und Vertragslaufzeiten vergleichen – auch ohne Registrierung
Kurzfristige Anmeldungen mit umgehender Preisauskunft und Bestätigung
Komfortable Anmeldung durch Anlage eines Kundenkontos möglich
IHR MEHRWERT
Für Mitglieder:
Bis zu 20% Preisnachlass
Ansprechpartner bei der GEMA
IHR PARTNER
GEMA
Was kann sie für mich tun?
Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Unser Ziel hat sich in ihrem mittlerweile über 100jährigen Bestehen nicht geändert. Wir sorgen dafür, dass das geistige Eigentum von Musikschaffenden geschützt, ihre Interessen vertreten und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Dazu gehört auch, sich national und international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen, ohne das der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten kann und letzten Endes seiner Existenzgrundlage beraubt wäre. Insofern ist die GEMA also auch eine Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.
Die GEMA kümmert sich aber nicht nur um die Rechte von Musikschaffenden, sondern tut auch eine ganze Menge für Sie, den Musiknutzer: Mit einem differenzierten Tarifsystem werden wir den vielfältigen Möglichkeiten der Musiknutzung gerecht. Das bedeutet für Sie, dass Sie durch die Zahlung der für öffentliche Musiknutzung fälligen Vergütung an die GEMA schnell, bequem und legal Zugang zum riesigen, urheberrechtlich geschützten musikalischen Weltrepertoire erhalten. Oder anders ausgedrückt: Sie kontaktieren uns und genießen die Musik – wir kümmern uns um den Rest.
Warum muss ich der GEMA Geld bezahlen?
In aller Kürze: Damit auch Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können. Kreative Leistung kommt schließlich nicht aus dem Nichts, sondern ist das Resultat harter Arbeit. Aus demselben Grund gibt es beispielsweise Patente, damit Erfinder von ihren Ideen profitieren können. Wie Erfinder, so haben auch Komponisten, Textdichter und Musikverleger ein gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung.
Dieses Recht für ihre Mitglieder einzufordern ist in Deutschland die Aufgabe der GEMA: Wir verwalten die Nutzungsrechte von über 63.000 Mitgliedern im Inland sowie über 1 Million ausländischen Berechtigten. Für Sie als Musiknutzer heißt das: Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Das ist fair: Sie arbeiten ja auch nicht ohne Bezahlung.
Wie viel Geld muss ich bezahlen?
Wie hoch die Lizenzgebühr ausfällt, hängt je nachdem, welche Musiknutzung Sie anstreben, von verschiedenen Faktoren ab: Geht es um eine einmalige oder mehrfache Nutzung? Wollen Sie Musik im Radio senden oder über das Internet zugänglich machen, CDs herstellen bzw. vervielfältigen, ein Live-Konzert aufführen oder einen öffentlichen Vortrag, zum Beispiel auf einer Messe oder einer Konferenz, musikalisch untermalen?
Sie sehen: Die Nutzungsmöglichkeiten von Musik sind vielfältig, und deshalb bietet die GEMA entsprechend darauf abgestimmte Tarife an.